Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) bekräftigt seine Forderung an Fahrzeughersteller, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Reparatur- und Wartungsinformationen an unabhängige Marktakteure des freien Kfz-Teile- und Servicemarktes vollumfänglich nachzukommen.
Dazu zählen auch – und das ist laut GVA für die Erstellung herstellerübergreifender Ersatzteilkataloge besonders wichtig – technische Informationen zur Teileidentifikation in Form von Daten, die von unabhängigen Marktteilnehmern unmittelbar automatisch weiterverarbeitet werden können.
GVA-Präsident Hartmut Röhl betont, dass die Gewerbe des freien Marktes dabei ganz unterschiedliche Bedürfnisse im Hinblick auf die Daten haben. Der GVA-Präsident weiter: ‚Der Rechtsanspruch der Unternehmen des freien Kfz-Aftermarket ist eindeutig.‘ Mehr zu diesem Thema in einer der nächsten Ausgaben der KRAFTHAND.