GVA begrüßt Verlängerung der Aftermarket-GVO
Laut Gesamtverband Autoteile-Handel unterstreicht der europäische Gesetzgeber mit der jetzt verlängerten sogenannten Aftermarket-GVO, „dass unabhängigen Marktteilnehmern – wie den Mitgliedern des GVA – technische Informationen, die für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen erforderlich sind, nicht vorenthalten werden dürfen“.
Dazu zählen nach Verbandsangaben beispielsweise Identifikationsinformationen über verwendete VINs und Ersatzteile der Fahrzeughersteller, da sie die Voraussetzung für ein wettbewerbsfähiges Angebot des freien Marktes seien. „Diese alte Forderung erfüllen Fahrzeughersteller leider immer noch nicht in gebotener Weise“, beklagt GVA-Präsident Thomas Vollmar. Umso wichtiger sei es, das noch einmal ausdrücklich zu adressieren.
Der GVA hat zur Aftermarket-GVO eine Filmreihe mit fünf Einzelfilmen gedreht.
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