Die umfassende Reform der Grundsteuer ist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen (Urteil vom 10. April 2018 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14). Demnach war die bisherige Berechnung nicht (mehr) verfassungskonform und musste reformiert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem entschieden, dass die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern zumindest seit 2002 nicht mehr mit dem verfassungsrechtlich verankerten allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar sei.
Denn der maßgebliche Feststellungszeitpunkt der Werte stamme aus dem Jahr 1964 (für die neuen Bundesländer gelten sogar Werte aus dem Jahr 1935), was zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen bei den Bewertungen von Immobilien führt. Mithin erklärte das Gericht die entsprechenden Regelungen des Bewertungsgesetzes für verfassungswidrig.
Infolgedessen hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt, um die rechtlichen Grundlagen (wieder) verfassungskonform auszugestalten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht eine doppelte Übergangsfrist gewährt. So musste bis spätestens Ende 2019 eine (verfassungskonforme) gesetzliche Neuregelung verkündet worden sein, was der Gesetzgeber auch fristgerecht umgesetzt hat.
Die zweite Übergangsfrist besagt, dass nach der Verkündung der Neuregelung das alte Recht für maximal fünf weitere Jahre angewandt werden darf, also bis spätestens Ende 2024. Diese langen Übergangsfristen seien erforderlich, weil sämtliche Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen.
Die wichtigsten Fristen
Bei den verschiedenen Fristen und Übergangszeiträumen kann man schon mal den Überblick verlieren.
Folgende Daten sollten sich Kfz-Betriebe unbedingt merken:
1. Januar 2022: Stichtag für die Wertermittlung der (neuen) Grundsteuerwerte
März 2022: öffentliche Aufforderung durch das Bundesfinanzministerium zur Abgabe der Feststellungserklärungen (Grundsteuererklärung)
1. Juli 2022: elektronische Übermittlung der Daten für die Grundsteuererklärung über das Elster-Portal möglich
31. Oktober 2022: Ende der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung
1. Januar 2025: Die neue Grundsteuer wird erhoben. Ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümer die neue Grundsteuer bezahlen.
Was müssen Kfz-Betriebe jetzt veranlassen?
Wer die Werkstatt auf seinem eigenen Grundstück betreibt und/oder in sonstiger Weise Immobilien besitzt, muss nun ein Konvolut an Informationen für eine Neubewertung einholen und für die gesonderte Steuererklärung bereithalten.
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