Nachdem die neueste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, hat der ZDK auf nationaler Ebene die rechtliche Grundlage für das sogenannte AÜK-System. AÜK steht für akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe. Darunter werden alle amtlichen Prüfungen und Untersuchungen zusammengefasst, die in den anerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Dazu gehören neben der Abgasuntersuchung (AU) auch die Sicherheitsprüfung (SP) und die Gasanlagenprüfung (GAP).
Zum Hintergrund: Der Verordnungsgeber will die Qualität der amtlichen Fahrzeugprüfungen auf ein neues Level heben. „Wir als Deutsches Kfz-Gewerbe beantworten diese anspruchsvolle Forderung mit diesem neuen AÜK-Qualitätsmanagementsystem“, sagt ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. Unter Führung des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks sind die jeweiligen Landesverbände und die örtlich zuständigen Kfz-Innungen in Aufbau und Betrieb des AÜK-Systems eingebunden.
Bereits 31.000 Betriebe beigetreten
„Jede Werkstatt muss diesem System beitreten, um dem Kunden auch in Zukunft diese hoheitlichen Überprüfungen anbieten und ihre Werkstattkompetenz unterstreichen zu können“, betont der Bundesinnungsmeister. Laut ZDK sind bereits 31.000 Betriebe beigetreten. Davon erfüllten knapp 14.000 Betriebe alle Qualitätsanforderungen.