In Werkstätten herrscht bekanntlich (meistens) ein rauerer Ton als beispielsweise in einer Bank. Darüber hinaus verlagert sich der Ärger über eventuellen Streit heutzutage auch gerne zusätzlich in die sozialen Medien. Doch die Meinungsfreiheit hat Grenzen und Kollegen und Werkstattinhaber müssen sich nicht alles gefallen lassen.
Rechtsanwalt Volker Görzel, der im Speziellen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln ist, betont, dass ein falscher Ton auf der Arbeit oder ein Hass-Posting Arbeitnehmern schnell zum Verhängnis werden kann. Zwar ist die Meinungsfreiheit im Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben, doch ist dieses Grundrecht laut dem Experten nicht grenzenlos. So stellt sich dann die Frage: Wann berechtigen beleidigende Äußerungen zur verhaltensbedingten Kündigung des Mitarbeiters?
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