Ein Käufer, der ein gebrauchtes Fahrzeug erwirbt, das als ‚Oldtimer mit Macken’ deklariert ist, muss laut einem Gerichtsurteil mit den alterstypischen Verschleißerscheinungen rechnen, auch wenn der Pkw als ‚fahrbereit’ verkauft wurde.
Im konkreten Fall erwarb der spätere Kläger einen ‚Porsche 911 Targa, Erstzulassung 2/1973, Kilometerstand 95.000’. Trotz der Aussage, dass der Wagen fahrbereit sei, blieb der Sportlagen liegen und es wurden Mängel an der ‚Bremsanlage, Spureinstellung’, ein erhebliches Lenkungsspiel sowie ein starker Ölverlust festgestellt.
Der mit den Defekten konfrontierte Kläger sah sich getäuscht, denn ‚fahrbereit’ hieße auch ‚verkehrssicher’. Diesem Gedanken folgte das Gericht nicht. ‚Fahrbereit’ hieße nur, dass der Wagen ‚nicht verkehrsunsicher’ sei. Mit den vorliegenden ‚Macken’ musste der Kläger bei einem derart alten Fahrzeug rechnen.