Kältemittel entsorgen – wohin mit dem Zeug?
Mit der Einführung von R1234yf nehmen die Warnungen zu, dass sich in Klimaanlagen gepanschtes Kältemittel befinden kann. Haben Werkstätten mit einem solchen Fahrzeug zu tun, stehen sie gleich vor mehreren Fragen. Zum Beispiel: Wie entsorge ich Kältemittel richtig und was kostet es Kältemittel zu entsorgen?
Sicher haben es viele Kfz-Profis schon gehört beziehungsweise beim Kältemittelkauf mitbekommen: R134a ist inzwischen teurer als noch vor einigen Jahren. Und die Preise werden weiterhin anziehen. Verantwortlich dafür ist die sogenannte F-Gas-Verordnung, durch die dieses Kältemittel nach und nach künstlich verknappt wird (Krafthand berichtete schon mehrmals darüber).
Zur Realität gehört aber auch: Der Kilopreis für das neue Kältemittel R1234yf liegt trotz allem immer noch deutlich über dem für das alte.
Und wegen dieses Kostenunterschieds ist es in Zukunft nicht auszuschließen, dass in Fahrzeugen mit einer R1234yf-Anlage gepanschtes Kältemittel im Klimasystem vorhanden ist – einfach weil R134a oder auch anderes Kältemittel billiger ist. Das darf natürlich nicht sein. Wo R1234yf drauf steht, muss auch R1234yf rein. Und nicht irgendein Kältemittel. Das gilt sowohl für die Klimaanlagen als auch für die Servicestationen.
Damit Werkstätten sich daran halten können, empfiehlt sich vor jedem Absaugen von R1234yf-Anlagen eine Kältemittelanalyse. Stellt man hierbei fest, dass im Kältemittel der Anteil von R1234yf (dieser muss mindestens bei 92 beziehungsweise 95 Prozent liegen) nicht mehr ausreichend gegeben ist, darf diese Mischsubstanz weder in die Servicestation gelangen noch wiederverwendet werden.
Trennen oder Verbrennen
In solchen Fällen muss die Klimaanlage mit der Trockeneismethode oder einem speziellen Recyclingsystem abgesaugt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich automatisch die Frage:
Wohin mit dem gepanschten Kältemittel?
Denn natürlich gilt: Wer Kältemittel einfach in die Atmosphäre entweichen lässt, versündigt sich einerseits an der Umwelt und macht sich andererseits strafbar.
Damit Werkstätten in Sachen Entsorgung nicht in ein Dilemma geraten, bietet das Unternehmen A-Gas Deutschland eine entsprechende Beratung und Entsorgungsdienstleistung an.
Je nachdem welche Kältemitteltypen zu welchen Anteilen miteinander vermischt sind, werden diese „Mischungen” aufbereitet oder schlimmstenfalls in einer speziellen Verbrennungsanlage entsorgt. Letzteres erfolgt jedoch nur, wenn eine Trennung der Kältemittel nicht mehr möglich ist.
Wie wird vermischtes Kältemittel voneinander getrennt?
Allerdings: Um Kältemittel voneinander trennen zu können, muss natürlich bekannt sein, welche Mittel (z. B. R134a mit R1234yf) miteinander vermischt wurden. Dies lässt sich über spezielle Analyseverfahren herausfinden. Ist geklärt, um welchen Kältemittelmix es sich handelt, können Kfz-Betriebe bei Friedrichs Kältemittel eine Entsorgung in Auftrag geben. Welche Entsorgungsflasche die Kältemittelspezialisten aus dem norddeutschen Seevetal in die jeweilige Werkstatt schicken, richtet sich nach dem Kältemittel (z. B. brennbar oder nicht brennbar), das zu entsorgen ist.
Dazu muss man wissen: Es gibt verschiedenste Flaschentypen für das Recycling hinsichtlich der technischen Anforderungen und den gesetzlichen Kennzeichnungen. Denn für das Entsorgen einfach eine vorhandene R134a- oder andere Kältemittelflasche zu nutzen, ist nicht möglich. Damit würde man beispielsweise gegen die Vorschriften des Gefahrguttransports verstoßen.
Entsorgungskosten für Kältemittel
Wie unreines Kältemittel zu entsorgen ist, stellt bei dem ganzen Thema aber nur einen Aspekt dar. Der andere sind die Kosten.
Hierzu sagt Stefan Trommer, Key Account Manager bei Friedrichs Kältemittel: „Wenn bekannt ist, welches Kältemittel beziehungsweise welcher Kältemittelmix zu entsorgen ist, liegen die Kosten bei etwa 7 bis 8 Euro/kg für R134a und bei 12 bis 15 Euro/kg für R1234yf.”
Hinzu kommen die Kosten für den Flaschentransport. Dafür werden etwa 30 Euro fällig. Kauft sich die Werkstatt eine Recyclingflasche, so muss sie dafür etwa 50 Euro einkalkulieren.
In diesem Zusammenhang betont Trommer, dass Friedrichs Kältemittel aus Sicherheitsgründen nur Recyclingflaschen annimmt, die vom Unternehmen selbst verkauft beziehungsweise ausgegeben wurden. Nur so sei zweifelsfrei sichergestellt, dass sie allen geforderten Vorgaben und Kennzeichnungspflichten entsprechen.
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