Sollten Arbeitnehmer in diesem Corona-Sommer auf die Idee kommen, statt Urlaub zu nehmen, sich lieber das Geld ausbezahlen zu lassen, dürfen Werkstattinhaber das nicht zulassen. Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der Ideal-Versicherung, erklärt: „Geld statt Urlaub ist rechtlich nicht möglich.“
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