Bundesurlaubsgesetz

Geld statt Urlaub ist rechtlich nicht möglich

Urlaubsanspruch
Alljährlich geht es in jedem Betrieb darum, welcher Mitarbeiter wann in den Urlaub gehen darf. Grundsätzlich hängt die Bewilligung des Urlaubsantrags allein vom Arbeitgeber ab. Jahresurlaub von mindestens 24 Tagen müssen Arbeitnehmer zur Erholung nehmen. Bild: irinastrel123/Adobe Stock

Sollten Arbeitnehmer in diesem Corona-Sommer auf die Idee kommen, statt Urlaub zu nehmen, sich lieber das Geld ausbezahlen zu lassen, dürfen Werkstattinhaber das nicht zulassen. Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der Ideal-Versicherung, erklärt: „Geld statt Urlaub ist rechtlich nicht möglich.“


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