Forderungsmanagement

Geld eintreiben

Rechnung
Betriebe, die vor der finalen Rechnung ihren Kunden einen Kostenvoranschlag machen, sollten einige Details beachten. Bild: Blenk

Zum Ende jeden Jahres geht es wieder um die regelmäßige Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre. Deshalb sollten Werkstattinhaber jetzt ihre 2015 fällig gewordenen und noch offenen Forderungen ins Visier nehmen. Denn in wenigen Wochen droht diesen die Verjährung. Die Zeit zum Handeln ist also jetzt.

Es gilt umgehend entsprechende Maßnahmen einzuleiten“, mahnt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso. Er rät zu folgendem Vorgehen.

Rechnungen auf Verjährung prüfen

Offene Forderungen, die über einen längeren Zeitraum nicht realisiert werden konnten, werden häufig vergessen. Spätestens im letzten Quartal des Jahres sollten all jene offenen Rechnungen in Hinblick auf die Verjährung zum 31.12.2018 sorgfältig überprüft werden, die während des vorvorletzten Jahres fällig wurden. Dies betrifft jetzt das Jahr 2015.


Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.