Hochvoltfahrzeuge

Gehen Freie bei der Wartung von E-Autos leer aus?

Dürfen Autobauer die Garantie für HV-Batterien in ihren E-Autos davon abhängig machen, dass die Fahrzeuge ausschließlich in Markenwerkstätten repariert und gewartet werden? Die Antwort darauf ist leider wenig zufriedenstellend. Bild: ProMotor/Volz

Die gewährten Garantien für Akkulaufzeiten von Hybrid- und E-Autos liegen deutlich über den normalen Gewährleistungs- und üblichen Garantiefristen. Bedenkt man, dass Garantien an Bedingungen geknüpft sein können, etwa Wartung in der Markenwerkstatt, stellt sich die Frage, sind freie Werkstätten für die in diesem Zeitraum fälligen Kundendienste außen vor?

Hält die Hochvoltbatterie eines E-Autos ein ganzes Autoleben? Wie viele Kilometer, Jahre und/oder Ladezyklen kann man damit tatsächlich fahren? Und ist der Fahrzeugkäufer durch Garantien der Hersteller abgesichert? Bei diesen Fragen stößt man bei den Herstellern auf sehr unterschiedliche Antworten, sofern man überhaupt welche bekommt. Lesen Sie dazu den „großen Batteriereport“ von Chefredakteur Torsten Schmidt ab Seite 10 in dieser Ausgabe.

Die Garantiebedingungen für HV-Batterien sind weder klar noch transparent. Auch die rechtliche Wirksamkeit von Garantiebeschränkungen ist aktuell nicht geklärt.

Um es vorwegzunehmen: Ja, es gibt Garantien auf die Hochvoltbatterien von E-Fahrzeugen. Diese sind jedoch von Hersteller zu Hersteller und von Modell zu Modell sehr verschieden. Zusätzlich gibt es noch Unterschiede hinsichtlich der versprochenen Restkapazität. So entsteht ein kaum durchblickbares Dickicht an Bedingungen und Voraussetzungen für einen möglichen Garantiefall. KRAFTHAND hat deshalb über 20 Autobauer zu deren Vorgaben befragt und diese in einer übersichtlichen Tabelle ab Seite 14 zusammengefasst.

Dort lässt sich in Bezug auf die Frage nach der Haltbarkeit der Batterien von E-Fahrzeugen unter anderem nachlesen, dass das Gros 8 Jahre oder 160.000 Kilometer gewährt. Einige geben mehr, andere minimal weniger. Zudem gilt bei den meisten Herstellern das Versprechen, während dieser Laufzeit mindestens 70 Prozent Akkukapazität zu garantieren.

Nachdem also feststeht, dass Hersteller eine Garantie auf ihre HV-Batterien gewähren, stellt sich aus Sicht der freien Werkstätten die existenzielle Frage: Dürfen Autobauer diese Garantie davon abhängig machen, dass die E-Fahrzeuge ausschließlich in Markenwerkstätten repariert und gewartet werden?

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