Arbeitsschutz sind alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen, um Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu sichern. Zur Pflicht des Arbeitgebers gehört es in diesem Zusammenhang, unter anderem eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsbereiche zu erstellen. Wie kann eine solche Gefährdungsbeurteilung aussehen?
Arbeitsbereiche in einem Kfz-Betrieb sind etwa Werkstatt, Büro oder Empfangsbereich. Entsprechend unterschiedlich muss die Gefährdungsbeurteilung für diese Bereiche ausfallen. Das gilt gleichermaßen für die Mitarbeiter. So sind beispielsweise Aspekte wie eine (Schwer-)Behinderung oder eine Schwangerschaft besonders zu berücksichtigen. Um Betrieben die Umsetzung zu erleichtern, stellen wir eine Gefährdungsbeurteilung an einem konkreten Beispiel dar.
Achtung: Das Beispiel ist nicht abschließend und muss an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden.
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