Seit dem 1. April 2022 gibt es Änderungen bei der Gasprüfung von Wohnmobilen – der TÜV-Verband erläutert, worauf jetzt zu achten ist.
Gasanlagen sind laut TÜV-Verband grundsätzlich zuverlässig und sicher. „Wichtig für ihre einwandfreie Funktion ist aber, dass sie sachgemäß verwendet und regelmäßig geprüft werden“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband.
Für den regelmäßigen Check von Gasanlagen haben sich allerdings seit dem 1. April 2022 bei Wohnmobilen die Regelungen geändert. War die Plakette für eine Gasprüfung vorher Pflicht, um die Hauptuntersuchung zu bestehen, ist sie jetzt davon abgekoppelt und keine Voraussetzung mehr.
Durch die geänderte HU-Richtlinie entfällt – mit Ausnahme des Heizungsteils – die Prüfpflicht der Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Ein Bestehen der HU ist also auch ohne Gasprüfung möglich.
Der TÜV-Verband rät dennoch zu einer regelmäßigen Untersuchung durch Sachverständige. Denn auch wenn das Fehlen der Gasprüfung nicht mehr als schwerwiegender Mangel bewertet wird, ist die Beurteilung der Gasanlage trotzdem weiterhin Bestandteil der HU.
Sie dient zudem nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern ist im In- und Ausland auf vielen Campingplätzen vorgeschrieben und muss bei der Anreise nachgewiesen werden. Außerdem vereinfacht die Plakette den Nachweis bei der Versicherung, sollte es zu einem Schadensfall kommen.