Arbeitsrecht

Für’s Blaumachen können Chefs die rote Karte geben

Nicht in jedem Fall ist die Arbeitsunfähigkeit so glaubwürdig und eindeutig. Bestehen Zweifel, hat der Arbeitgeber durchaus Möglichkeiten, sich zu wehren. Bild: Adobe Stock

Rund zehn Prozent der deutschen Arbeitnehmer geben zu, hin und wieder ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit zu erscheinen. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel aus Köln, Mitglied im VDAA, erklärt, mit welchen Maßnahmen sich Arbeitgeber bei einem solchen Verhalten wehren können.

Spätestens nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) über den Fall einer Lehrerin, welche eine Krankmeldung vorgelegt hatte, dann aber in einer Fernsehsendung auftauchte und daraufhin von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde, ist klar: Wer Symptome vortäuscht, um eine Krankmeldung zu erhalten, kann rechtmäßig entlassen werden. Doch nicht immer sind die Dinge so klar, wie im Fall der Lehrerin.

Ist das Misstrauen berechtigt?

Immer wieder kommt es vor, dass Chefs oder Arbeitskollegen an der Richtigkeit der Krankmeldung eines Mitarbeiters zweifeln. Wie können Arbeitgeber an dieser Stelle bestmöglich reagieren? Rechtsanwalt Görzel rät, die Situation stets gründlich abzuwägen, denn: Seinem Mitarbeiter die Vortäuschung von Symptomen vorzuwerfen, ist ein sensibles und heikles Thema.

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