Revisionsantrag von Stellantis abgelehnt

Freier Zugang zu Fahrzeugdaten rechtskräftig

Das Gerichtsurteil des Oberlandesgericht Köln bekräftigt den ungehinderten Zugang zu Diagnose-, Reparatur- und Wartungsdaten für freie Kfz-Werkstätten. Bild: A.T.U

Kfz-Betriebe dürfen die Fahrzeugdiagnose, -reparatur und -wartung ohne herstellerspezifische Einschränkungen über die OBD-Schnittstelle durchführen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit seiner Ablehnung eines Revisionsantrags bezüglich Security Gateways von Stellantis Europe SpA bestätigt.

Der ZDK begrüßt dieses Urteil: „Werkstätten können ab sofort rechtssicher, umfassend und ohne Wenn und Aber auf Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen“, sagt Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des ZDK. Auch A.T.U und Carglass befürworten die Entscheidung, denn das OLG Köln hat in seinem Urteil die Revision von Stellantis zugunsten von Carglass und A.T.U abgewiesen und die Zugangsbeschränkungen für illegal erklärt.

Stellantis hatte Revision eingelegt, nachdem das Landgericht Köln im April 2024 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Oktober 2023 bestätigt hatte, wonach herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zum OBD-Port als rechtswidrig eingestuft wurden (Krafthand fasste das bisherige Geschehen in KH 21/2024 zusammen).

Inzwischen gibt es in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs mehrere Gerichtsverfahren gegen andere Fahrzeughersteller, in denen ähnliche Vorrichtungen zur Zugangsbeschränkung als unzulässig eingestuft wurden (Krafthand berichtete in KH 1-2/2025).