Freier Kfz-Teilehandel: Geteilte Meinung zum Notrufsystem eCall
Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt den vom EU-Parlament beschlossenen Initiativbericht zum elektronischen Notrufsystem eCall (emergency Call). eCall bedeutet, dass bei einem Unfall per GPS oder über mobile Datennetze automatisiert Rettungskräfte gerufen werden. In dem EU-Bericht wird gefordert, eine Beeinträchtigung der Wahlfreiheit der Verbraucher durch eCall auszuschließen.
EU-Parlament und der EU-Ministerrat haben bereits im Jahr 2010 den Rahmen für die Einführung der intelligenten Verkehrssysteme gesteckt. GVA-Präsident Hartmut Röhl: ‚Wir unterstützen den Aufbau eines elektronischen Notrufsystems, um Unfallgeschädigten schnellstmöglich Hilfe zukommen zu lassen.‘ Gleichzeitig warnt Röhl vor möglichem Missbrauch der durch Telematikanwendungen gewonnenen Daten: ‚Bei Anwendungen, die über eine Notruffunktion hinausgehen, dürfen unabhängige Akteure nicht aus dem Kfz-Aftermarket gedrängt werden.‘
Fahrzeughersteller können die auf eCall basierenden Telematiksysteme und Datennetze auch für kommerzielle Anwendungen einsetzen. Zahlreiche Fahrzeughersteller machen laut GVA bereits heute davon Gebrauch. Röhl dazu: ‚Viele moderne Autos sind nahezu permanent mit den Systemen der Fahrzeughersteller verbunden. So erhalten Autofahrer, ob gewollt oder nicht, etwa Hinweise vom Hersteller auf ihr Navi-Display, den nächsten Servicebetrieb für eine Wartung anzusteuern. Natürlich handelt es sich dann um einen vom Fahrzeughersteller autorisierten Betrieb. Röhl: ‚Der freie Markt wird so vom Wettbewerb ausgeschlossen und der Autofahrer zur ferngesteuerten Marionette der Fahrzeughersteller.‘
Schreiben Sie den ersten Kommentar