GVA Automotive Conference 2024

„Freie Werkstätten haben einen Anspruch auf Schadenersatz“

GVA-Präsident Thomas Vollmar: „Fahrzeughersteller sind keine neutralen Treuhänder, sondern Wettbewerber. Es muss die gleichen Chancen für alle geben.“ Bild: Socher

Wie sich der GVA aktiv gegen den ungleichen Wettbewerb zwischen dem Aftermarket und den Automobilherstellern wehrt und was dabei für Kfz-Werkstätten herausspringen kann.

Bei der Automotive Conference des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) Ende 2024 wurde es mehr als deutlich: Die deutsche Kfz-Branche ist abhängig von vielen verschiedenen Institutionen und deren Vorgaben; gerade der IAM hat aktuell schwer mit der Abhängigkeit von den Automobilherstellern zu kämpfen, sei es beim Erhalt einer VIN oder beim Zugang zu den Fahrzeugdaten via OBD-Port.

Knapp 400 Entscheider aus dem freien Kfz-Teilehandel und der Teileindustrie sowie Anbieter technischer Informationen informierten sich bei der Automotive Conference in Hannover zur aktuellen Lage der Branche. Auch Krafthand war vor Ort. Bild: GVA

Um einen fairen Wettbewerb zu gestalten, wehrt sich bekanntermaßen der GVA mit einer Branchenallianz aktiv gegen die Monopole der OEMs. Eine wichtige Rolle spielt hier das aktuell laufende „Enforcement“ (zu Deutsch: Durchsetzung) von Ansprüchen des freien Markts in zahlreichen Gerichtsverfahren.

Gegenstand dieser Verfahren sind insbesondere die herstellerseitigen Security Gateways und die daraus folgende Diskriminierung der freien Kfz-Betriebe. Im vergangenen Jahr konnte der GVA als Initiator und Kläger einige Erfolge gegenüber den OEMs wie etwa Mercedes erzielen. Der Branchenverband weist außerdem darauf hin, dass Kfz-Werkstätten einen Anspruch auf Schadenersatz für Aufwendungen in der Vergangenheit haben.

Erste Erfolge sichtbar

Viele OEMs zeigen sich zwar noch uneinsichtig und befolgen die Entscheidungen der Gerichte (noch) nicht, laut Branchenverband gibt es allerdings schon zahlreiche positive Konsequenzen für die Praxis. So musste Peugeot beispielsweise eine Unterlassungserklärung angesichts seiner „Allure Garantie“ abgeben und die Garantiebedingungen europaweit ändern. Denn aus Sicht des Verbands war die Garantie für den Verbraucher irreführend und das Gericht bestätigte das letztlich: Es wurde der Eindruck erweckt, dass von Beginn an eine Vertragswerkstatt des Herstellers aufgesucht werden muss, was laut Aftermarket-GVO unzulässig ist. „Es ist wichtig, dass die Gesetze nicht nur verabschiedet, sondern auch durchgesetzt werden“, sagt GVA-Geschäftsführer Dirk Scharmer.

Und GVA-Präsident Thomas Vollmar stellt klar: „Fahrzeughersteller sind keine neutralen Treuhänder, sondern Wettbewerber. Es muss die gleichen Chancen für alle geben.“ Das gelte vor allem im Hinblick auf den derzeit fehlenden geeigneten Rechtsrahmen beim Thema Fahrzeugdaten. Freie Kfz-Werkstätten haben nur bedingt Zugriff darauf und haben im ungleichen Wettbewerb deutliche Nachteile. „Diese Daten abzurufen, reicht nicht, wir müssen auch eingreifen können“, sagt er weiter. Für eine ordnungsgemäße Reparatur eines Fahrzeugs brauche es schnellstmöglich eine sektorspezifische Regulierung, um Zugang zu den erforderlichen Daten zu erhalten.

Auch die baldige Umsetzung der EU-weiten einheitlichen Reparaturklausel (Stichwort Designschutz) ist ein Erfolg, bei dem „die Fahrzeughersteller ihr Monopol verlieren“, so der GVA-Präsident. Betroffen von der Verordnung sind sichtbare, karosserieintegrierte Ersatzteile, die bei einer Autoreparatur zur Wiederherstellung der ursprünglichen Erscheinungsform des Autos verwendet werden. Mit der Klausel werden neu angemeldete Designs der sichtbaren Kfz-Teile vom Designschutz ausgenommen. Somit können den Verbrauchern bei einer Reparatur auch günstigere Ersatzteile aus dem freien Markt angeboten werden.

2025 möchte sich der Verband weiterhin verstärkt für den fairen Wettbewerb innerhalb der Kfz-Branche einsetzen. In diesem Zuge appelliert der GVA-Präsident an die Unterstützung „im Kampf für fairen Wettbewerb“ und erinnert daran, dass auch die „kleinen Player“ mithelfen müssen, damit sich etwas verändern kann.

Teilnehmer der Automotive Conference konnten aktiv an Umfragen teilnehmen. Bild: Socher
Teilnehmer der Automotive Conference konnten aktiv an Umfragen teilnehmen. Bild: Socher