Wie KRAFTHAND bereits in Ausgabe 23-24/2011 berichtete, gibt es in diesem Jahr wieder einen staatlichen Zuschuss für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Rußpartikelfilter – und damit für Werkstätten Chancen auf Zusatzumsätze. Wichtig dabei ist, den Kunden einige Basisinfos vorab zu geben.
Die Anträge können seit 1. Februar über die Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) gestellt werden. Dies ist allerdings erst nach Umrüstung des Fahrzeugs und Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) möglich. Der Zuschuss beträgt 330 Euro, insgesamt reichen die Mittel für etwa 90.000 Nachrüstungen. Dabei gilt: Wer zuerst nachrüstet, sichert sich das Geld.
Förderfähig ist die Nachrüstung von
– Pkw, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden
– Fahrzeugen bis zu 3,5 t mit einer besonderen Zweckbestimmung (etwa Wohnmobile), ebenfalls mit Erstzulassung vor dem 1.1. 2007,
– leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009.
Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 eingebaut werden. Antragsberechtigt ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs.
Für Unternehmen, die zum Beispiel ihren Fuhrpark nachrüsten lassen möchten, sind die Schwellenwerte für die sogenannten De-minimis-Beihilfen zu beachten. Mehr Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren finden sich ebenfalls unter www.bafa.de.