Servicehefte und Falschaussagen zu Gewährleistungsansprüchen

Ewiges Ärgernis für die Freien

Das Serviceheft wird digital, zumindest bei manchen Herstellern. Bei Audi können Werkstätten (auch freie) über erwin.audi.com auf die elektronische Reparatur- und Werkstattinformations-Plattform erWin zugreifen. Bild: Schmidt

Immer mehr Autobauer planen, ihre Servicehefte zu digitalisieren oder haben bereits auf eine Onlineversion umgestellt. Der Knackpunkt dabei: Freie Werkstätten müssen sich bei den Herstellern registrieren. KRAFTHAND erklärt in einer Übersicht, wie und wo das geht. Bei unserer Recherche stellte sich außerdem heraus, dass von Markenseite in Hinblick auf Servicehefte und Gewährleistung Foulspiele an der Tagesordnung sind.

Das Führen von Serviceheften ist auch für freie Werkstätten kein Problem. Zumindest gilt das für die Fahrzeuge, bei denen (noch) eine entsprechende Printversion im Handschuhfach liegt. Schwieriger wird es – zumindest für freie Betriebe –, wenn die Inspektionsnachweise online auf den Herstellerplattformen abzuhaken sind.

Doch einfach nicht ausfüllen ist keine Lösung, da ein ordnungsgemäß geführtes Serviceheft – unabhängig ob print oder digital – die Voraussetzung zum Erhalt der Gewährleistungsansprüche ist. Wer den Kundendienst vornimmt, ist dem Gesetzgeber egal. Wichtig ist, dass er nach Herstellervorgaben ausgeführt wird. Es muss aber nicht zwingend ein Marken betrieb sein.

Irreführende Aussagen

Wie die Praxis zeigt, wollen Markenwerkstätten ihren Kunden in jüngster Zeit verstärkt weismachen, dass gesetzliche Gewährleistungsansprüche hinfällig werden, wenn sie ihr Fahrzeug zu einer freien Werkstatt in die Reparatur geben. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) ist darüber sehr erbost: Werkstattkunden werden damit erheblich in die Irre geführt , stellt Präsident Hartmut Röhl gegenüber KRAFTHAND fest.

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