Für ältere Fahrzeuge wird es bei der Hauptuntersuchung wohl auch in Zukunft beim zweijährigen Rhythmus bleiben. Dafür hat sich der Verkehrsausschuss im Europaparlament ausgesprochen. Das Gremium erteilte damit der Forderung der EU-Kommission nach einer häufigeren Untersuchung eine Absage. Nun muss über diese Frage noch das Plenum im Europaparlament entscheiden.
Die deutsche Regelung, nach der Neufahrzeuge das erste Mal nach drei und danach alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen, bleibt nach Meinung von Beobachtern demnach weiterhin erhalten.
Verkehrskommissar Siim Kallas hatte außerdem vorgeschlagen, verpflichtende Kontrollen für Motorräder und Roller einzuführen. Dies wies der Ausschuss ebenfalls zurück. Derartige Kontrollen sind in Deutschland bereits Pflicht – in einigen anderen Mitgliedsstaaten wie Dänemark, Belgien oder den Niederlanden aber nicht.