EU-Ministerrat lehnt Änderungen bei der Hauptuntersuchung ab

HU: Der EU-Ministerrat lehnte Änderungen ab. Foto: TÜV Süd

Bei den Prüfintervallen der Hauptuntersuchung (HU) für ältere Fahrzeuge bleibt es bei zwei Jahren. Dies hat der EU-Ministerrat heute so entschieden. Eine verpflichtende Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge sowie eine Messung der Stickoxidemissionen (NOx) im Rahmen der Abgasuntersuchung wurde abgelehnt. Diskutiert worden war eine HU-Fristverkürzung auf ein Jahr für Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 160 000 Kilometer aufweisen.

Auch auf die generelle Pflicht zur Endrohrmessung für alle Kraftfahrzeuge sowie zur Messung von NOx-Emissionen wurde verzichtet. Im Einzelnen bedeutet das: Bei Fahrzeugen ab Euro 6/VI kann die alleinige Onboard Diagnose (OBD)-Prüfung für die Untersuchung der Abgase eingesetzt werden. Bei Fahrzeugen bis einschließlich Euro 5/V gilt als Standardverfahren die Endrohrmessung, jedoch können die Mitgliedstaaten auch hier die OBD-Prüfung zulassen, sofern diese gleichwertig ist.

In Deutschland bleibt es beim bisherigen zweistufigen Prüfverfahren für Fahrzeuge ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 2006 (Krafthand Online berichtete).

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