Datenschutz

EU-DSGVO: Der Kunde ist mehr denn je der Datenkönig

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung gibt in Zukunft die Richtung vor in Sachen Datenschutz. Bild: Fotolia - Sir_Oliver

Der Countdown läuft: Ab dem 25. Mai gilt erstmals eine in ganz Europa einheitliche Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Sie modernisiert den Datenschutz und soll für wirksame und konkrete Sicherheit über die Ländergrenzen hinweg sorgen. Das stellt auch Kfz-Betriebe vor neue Herausforderungen, birgt aber auch Chancen. KRAFTHAND sagt, worauf es ankommt.

Name, Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer bis zu Kontonummern oder Kfz-Kennzeichen: alles Daten, die sich direkt oder indirekt auf eine natürliche Person beziehen. Und genau für solche Kennzahlen gilt ab dem 25. Mai erstmals ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht. Von der Verordnung betroffen sind nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Hierunter fallen auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die nach der DSGVO keinen Datenschutzbeauftragten stellen müssen“, sagt Hans-Georg Marmit von der KÜS-Bundesgeschäftsstelle.

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