Erstes Gericht verpflichtet Händler zur Rücknahme
Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen ortsansässigen Autohändler zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut. Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom 28.05.2018 (Az. 27 U 13/17).
Die Berufung des verurteilten Händlers, die Volkswagen unterstützte, hat das OLG Köln sogar ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass die Berufung des Händlers keine Aussicht auf Erfolgt hat.
Der Händler muss somit den Schummeldiesel zurücknehmen und dem betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten. Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: „Es hat lange gedauert bis zu dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle gerichtliche Entscheidung beenden konnten. Die von uns erstrittene Entscheidung ist richtungsweisend und hat für viele geschädigte Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit Signalwirkung.“
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