Gewährleistung

Ersatzlieferung trotz Nachbesserung

Bei einem bayerischen SUV aus dem Jahr 2013 machte die Kupplungsüberhitzungs-Anzeige Probleme. Der Käufer verlangte eine Ersatzlieferung. Bild: BMW

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung zum Gewährleistungsrecht (Az.: VIII ZR 66/17) mit mehreren Fragen beschäftigt. Im konkreten Fall hatte der Kläger einen neuen SUV eines Münchner Herstellers erworben, der im September 2012 ausgeliefert wurde. Das Fahrzeug war mit einer Sensorik ausgestattet, die bei drohender Überhitzung der Kupplung eine Warnmeldung im Display einblendet. Ab Januar 2013 erschien diese Meldung, verbunden mit der Aufforderung, das Fahrzeug vorsichtig anzuhalten, um die Kupplung (bis zu 45 Minuten) abkühlen zu lassen, obgleich die Kupplung tatsächlich nicht überhitzt war. Nachdem diese Warnmeldung auch nach mehreren Werkstattaufenthalten des Fahrzeugs in einer werkeigenen Niederlassung nicht abgestellt werden konnte, verlangte der Käufer im Juli 2013 die Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs.

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