Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Partikelfilter.
Wo die kleinen Unterschiede von ordnungsgemäßen Dieselpartikelfiltern und „Fake-DPF“ in den Kennzeichnung liegen können.
Während viele Ersatzteile (z. B. Stoßdämpfer oder Querlenker) im Auto keine Homologation durch das KBA oder eine andere Behörde benötigen, ist das für abgas- und sicherheitsrelevante Komponenten zwingend erforderlich. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn etwa Scheinwerfer, Verglasung oder Rußpartikelfilter nicht die Vorgaben erfüllen. Sichtbar ist das beispielsweise am ECE-Kennzeichen oder e-Prüfzeichen.
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