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Erkennungsmerkmale für homologierte und nichtzugelassene DPF

Im Bild eine korrekte Homologationskennzeichnung. Es sollen aber auch Dieselpartikelfilter im Markt kursieren, die keine offizielle Homologation aufweisen, bei denen jedoch Zahlen und Buchstaben eingeprägt sind, die den offiziellen Zulassungscodes ähneln. Nicht mit der Thematik vertrauten Betrachtern könnte das eine entsprechende Zulassung suggerieren. Bild: Driv
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Partikelfilter.

Wo die kleinen Unterschiede von ordnungsgemäßen Dieselpartikelfiltern und „Fake-DPF“ in den Kennzeichnung liegen können.

Während viele Ersatzteile (z. B. Stoßdämpfer oder Querlenker) im Auto keine Homologation durch das KBA oder eine andere Behörde benötigen, ist das für abgas- und sicherheitsrelevante Komponenten zwingend erforderlich. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn etwa Scheinwerfer, Verglasung oder Rußpartikelfilter nicht die Vorgaben erfüllen. Sichtbar ist das beispielsweise am ECE-Kennzeichen oder e-Prüfzeichen.


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