Bundestag und Bundesrat haben vor Kurzem das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr verabschiedet. Es bringt Änderungen sowohl im Kraftfahrzeugsteuergesetz als auch im Einkommensteuergesetz mit sich.
Im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird die ab dem 01. Januar 2016 auf fünf Jahre reduzierte Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum selben Datum wieder auf zehn Jahre verlängert. Dies gilt für Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden.
Die Änderung im Einkommensteuergesetz sieht die Steuerbefreiung für den vom Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteil für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz vor. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber jetzt die unentgeltliche oder vergünstigte Übereignung einer Ladevorrichtung für diese Fahrzeuge an den Arbeitnehmer bzw. die Bezuschussung der Anschaffungskosten pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer besteuern.
Der VDIK begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes. Verbandspräsident Reinhard Zirpel: "Die mit dem Gesetz beschlossenen Steuererleichterungen sind eine wichtige Ergänzung zum Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, vervollständigen das Maßnahmenpaket und werden eine schnellere Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland fördern. Es gilt jetzt, auch die Errichtung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur voranzutreiben."