Stahlgruber bietet seit Kurzem Komponenten und Schulungen zur Umrüstung von R134a-Anlagen auf R1234yf an. Ist eine solche Veränderung am Fahrzeug zulässig? Und wenn ja, wer trägt die Verantwortung, wenn doch etwas passiert? Die Redaktion wollte wissen, was dahintersteckt und befragte einen Experten.
Auf den Stahlgruber-Leistungsschauen 2019 können sich Kfz-Profis wie gewohnt über neue Werkzeuge, Produkte und Schulungen informieren. Ein Schulungsangebot ist KRAFTHAND besonders aufgefallen: ein Lehrgang zur Kältemittelumrüstung von Klimaanlagen. Das Unternehmen weist gemeinsam mit dem Experten und Anbieter der Schulung Andreas Lamm darauf hin, dass dies seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtlich einwandfrei sei.
In besagtem Urteil hat Deutschland (KBA) zu spät auf einen Verstoß von Daimler gegen die Klimaanlagen-Richtlinie der Europäischen Union reagiert. Hintergrund: Der Autobauer hatte sich bis 2017 geweigert, R1234yf einzusetzen. Vor allem deshalb, weil das neue Kältemittel bei Tests angeblich zu Bränden im Motorraum geführt hätte.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs teilten die Sicherheitsbedenken von Daimler und KBA nicht. Obwohl das Gericht einen Rechtsverstoß festgestellt hat, wurde keine Strafe verhängt. Deutschland trägt jedoch die eigenen Gerichtskosten sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission. Und Daimler musste das Kältemittel in rund 130.000 Autos im Zuge einer Rückrufaktion austauschen.
Lässt sich der Richterspruch des EuGH aber wirklich eindeutig als Freigabe zur Klimaanlagen-Umrüstung für alle Fahrzeuge verstehen? Schließlich wenden sich Anwaltschaft und Richter in Anklageschrift und Urteilsbegründung speziell an die Firma Daimler und beziehen sich im Speziellen auf drei Fahrzeugtypen (246, 176, 117).
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