Coparts, Scheinwerferprüfung
Scheinwerferprüfung

Eine Übergangsfrist gibt es nicht

Bild: Coparts

KRAFTHAND-Leser kennen die unsägliche Diskussion zur Scheinwerfer-Prüfrichtlinie. Sowohl die Abmessungen als auch das Datum für das Inkrafttreten waren lange strittig. Doch seit spätestens Januar 2017 ist klar, dass ab Anfang nächsten Jahres die neuen Vorgaben an den Prüfplatz endgültig erfüllt sein müssen. Nur werden es viele Kfz-Betriebe nicht mehr schaffen, meint Matthias Büscherhoff, Bereichsleiter Werkstattausrüstung bei Coparts im KRAFTHAND-Interview. Hier erklärt er unter anderem auch, warum das so ist und warum herkömmliche Einstellgeräte keine Zukunft mehr haben.

Herr Büscherhoff, am 1. Januar 2018 wird es ernst. Dann müssen Kfz-Betriebe, die eine HU in ihren Hallen durchführen lassen möchten, den viel und kontrovers diskutierten Scheinwerfer-Einstellprüfplatz eingerichtet haben. Wie gut ist die Branche darauf vorbereitet?

Herr Büscherhoff, am 1. Januar 2018 wird es ernst. Dann müssen Kfz-Betriebe, die eine HU in ihren Hallen durchführen lassen möchten, den viel und kontrovers diskutierten Scheinwerfer-Einstellprüfplatz eingerichtet haben. Wie gut ist die Branche darauf vorbereitet?

Hier gibt es noch erheblichen Handlungsbedarf, denn sowohl Werkstätten als auch Prüforganisationen verhalten sich immer noch sehr zurückhaltend. Bislang finden nur vereinzelt Umsetzungen statt, welche allerdings zwingend im Jahr 2017 durchzuführen sind. Die Richtlinie zur Überprüfung der Einstellung von Scheinwerfern an Kraftfahrzeugen im Rahmen einer wiederkehrenden Untersuchung nach § 29 StVZO ist bereits ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.

Ohne Wenn und Aber?

Richtig. Eine Übergangsfrist gibt es hier nicht mehr. Im Verkehrsblatt ist klar definiert, dass wie erwähnt ab dem 1. Januar 2018 die Überprüfung der Einstellung von Scheinwerfern nur mit Hilfe dafür geeigneter Systeme vorgenommen werden darf. Festgestellte Mängel am Scheinwerfer-Einstellplatz oder am Scheinwerfer-Einstellgerät sind unverzüglich zu beseitigen. Soll heißen in 2017. Erfolgt keine Mängelbeseitigung am Einstellplatz und Einstellgerät, sind diese spätestens ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr zur HU-Prüfung zugelassen.

Werden bis dahin alle Werkstätten einen richtlinienkonformen Prüfplatz haben?

Wegen der derzeitigen Zurückhaltung gehe ich davon aus, dass es aufgrund des zu erwartenden Bedarfs an Scheinwerfer-Einstellplätzen und den daraus resultierenden Montagen aber auch wegen dem Bedarf an Scheinwerfer-Einstellgeräten nicht mehr möglich sein wird, alle Werkstätten fristgemäß in die Lage zu versetzen, auch weiterhin Hauptuntersuchungen in ihren Betrieben durchzuführen. Dass die mangelnde Umsetzung zu Einnahmeverlusten bei den Werkstätten führt, sollte jedem klar sein.

Dass die mangelnde Umsetzung zu Einnahmeverlusten bei den Werkstätten führt, sollte jedem klar sein.

Worauf geht die schleppende Umsetzung in den Betrieben zurück?

Es werden trotz der geschaffenen gesetzlichen Klarheit, welche am 30. Januar 2017 im Verkehrsblatt 2/2017 veröffentlicht wurde, immer noch die unterschiedlichsten Meinungen aus unterschiedlichsten Richtungen im Markt gestreut. Das führt zu einer anhaltenden Verunsicherung und zu einer zurückhaltenden Investitionsbereitschaft. Fakt ist aber, die Zeit läuft hier eindeutig gegen unsere Kfz-Werkstätten.

Als Bereichsleiter für die Werkstattausrüstung bei Coparts sind Sie natürlich mit dem CAR1-System vertraut. Zu dieser Coparts-Lösung für einen Scheinwerfer-Einstellprüfplatz gehört mit dem SEG 06 ein kamerabasiertes Scheinwerfer-Einstellgerät. Ist dieses in Zukunft wirklich notwendig? Lassen sich moderne Scheinwerfer nicht auch mit einem herkömmlichen Einstellgerät prüfen? Schließlich heißt es immer wieder, dass der bei LED-Scheinwerfern im Bereich der Hell-Dunkel-Grenze auftretende Blausaum mit durch das Vorhalten einer Folie gedämpft werden kann. Somit würde auch ein herkömmliches Einstellprüfgerät eine Beurteilung der Hell-Dunkel-Grenze ermöglichen.

Ohne ein kamerabasiertes Gerät ist eine Überprüfung von modernen Scheinwerfersystemen wie LED oder Laser nicht mehr möglich. Die Hell-Dunkel-Grenze allein ist hierfür nicht entscheidend. Denn die sogenannte Kennlinie, an der sich Kfz-Profis bei der Scheinwerferprüfung bislang orientieren, ist bei solchen Scheinwerfersystemen nicht mehr vorhanden. Ein eventuell notwendiges Einstellen der Scheinwerfer ist also ohne Kameraunterstützung völlig ausgeschlossen.

Hinzukommt, dass bereits bei der Überprüfung von modernen Scheinwerfersystemen der Einsatz eines Diagnosegeräts erforderlich ist, um in den Prüfmodus zu kommen.

Wissen muss man außerdem, dass nach einer vorgenommenen Einstellung an entsprechenden Scheinwerfersystemen, diese im Steuergerät abzuspeichern ist. Ansonsten ist die erfolgte Einstellung hinfällig.

Hat eine Werkstatt einen Prüfplatz eingerichtet, so muss dieser nach der Erstmontage und dann alle zwei Jahre abgenommen werden, um sicherzustellen, dass der Prüfplatz den Vorgaben entspricht. Wer ist dazu berechtigt? Müssen Werkstätten hier bestimmte Institutionen wie die Sachverständigenorganisationen beauftragen?

Die Abnahme und die wiederkehrenden Überprüfungen dürfen Personen vornehmen, die durch ein esz-Labor geschult und akkreditiert wurden (Anmerk. d. Red.: Die esz AG führt unter anderem Kalibrierungen von Messgeräten und Maßverkörperungen für die bei der Akkreditierung festgelegten Messgrößen und Messbereiche durch.).

Und was kostet das?

Die Kosten einer Kalibrierung ohne das Anbringen der vorgeschriebenen Markierungen der Prüffläche liegen bei etwa 200 Euro.

Steckbrief

Scheinwerfer-Einstellprüfplatz von Coparts

Unter der Eigenmarke CAR1 (www.car1.de) bietet der Autoteilehändler Coparts seinen neuen Werkstatt- und Handelspartnern zahlreiche Ersatzteile und Produkte für die Werkstattausrüstung an. So auch eine Lösung, mit der sich die Vorgaben der neuen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie erfüllen lassen. Dabei handelt es sich um ein Komplettsystem (WA 04800S), zu dem der Scheinwerfer-Einstellplatz SEP 4800 mit nivillierbaren Bodenplatten für die Fahrzeugstellfläche sowie das kamerabasierte Scheinwerfer-Einstellgerät SEG 06 CTR mit Schienensystem gehören.

Beim SEG06 handelst es sich um ein multifunktionales Einstellgerät, das Angaben zu Folge alle heutigen Anforderungen erfüllt. Es deckt Systeme von Halogen-, Xenon- und LED- bis hin zum Laserscheinwerfer ab. Das Gerät wird inklusive eines Tablet-PCs mit Software ausgeliefert und ist ASA-Network-fähig.

Der Zeitaufwand für die Montage des für gut 5.000 Euro (zzgl. Fracht, Montag, Einweisung und Ust.) erhältlichen Komplettsystems beträgt für Pkw-Scheinwerfer-Einstellplätze einen Tag. Für einen Nkw- und Bus-Püfplatz müssen mindestens zwei Tage kalkuliert werden. Letztlich ist die Montagezeit abhängig davon, ob eine bodenebene oder eine Überflurlösung zum Einsatz kommen soll. Bei der bodenebenen Variante sind die baulichen Vorbereitungen wie das Abfräsen des vorhandenen Bodens zu berücksichtigen und hinzuzurechnen.