„Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht jedes Arbeitgebers“
Jens Petersdorff spricht im KRAFTHAND-Podcast über die Themen Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung im Allgemeinen und in Kfz-Betrieben im Speziellen. Der Experte betont, dass die Gefährdungsbeurteilung per Gesetz Pflicht sowohl für große als auch kleine Betriebe ist. Arbeitgeber müssen also klären: Welche Gefährdung geht von welcher Aufgabe aus?
Am Beispiel einer Werkstatt, in der nicht selten Winkelschleifer zum Einsatz kommen, erklärt Petersdorff die Anforderungen an die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Er führt aus, dass in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden muss, dass eine jährliche Unterweisung zum Umgang mit dem Arbeitsmittel stattzufinden hat. Auch die Gefahrenquellen sind zu dokumentieren. Zudem sind (Werkstatt-)Unternehmer in der Pflicht, sichere Werkzeuge für die jeweiligen Tätigkeiten bereitzustellen. Auch Hilfsmittel wie Handschuhe und Brille gehören dazu. Weitere Aufgabe ist es, Mitarbeiter zu sensibilisieren und darauf zu schulen, mit notwendigen Werkzeugen sicher umzugehen. „Es ist wichtig, dass die dokumentierten Unterweisungen und Vorkehrungen für jeden einsehbar sind“, sagt Petersdorff. Seine Empfehlung: Die UVV transparent, also digital im Intranet zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber sollten zudem sicherstellen, dass die Vorschriften auch tatsächlich beim Arbeitnehmer ankommen. „Am besten ist es, schriftlich zu dokumentieren, dass der Arbeitnehmer die Dinge wahrgenommen und verstanden hat“, so der Experte.
Mitarbeiter für Gefahren sensibilisieren
Auf Arbeitgeberseite seien Arbeitsmediziner oder eine (interne oder externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Lage, Gefahrenpotenzial anhand von Beinahe-Unfällen einzuschätzen und Vorschriften daraufhin gegebenenfalls anzupassen. Kfz-Betriebe können sich bei Formalien vorgefertigter Dokumente bedienen und sie individualisieren. Laut Petersdorff werden die meisten (Über-)Prüfungen jährlich durchgeführt. Schlussendlich sei dies aber abhängig von der konkreten Gefährdungsbeurteilung (maximale Auslegung).
Speziell in Kfz-Werkstätten stellen mechanische Hebebühnen als ein Arbeitsmittel, das extrem großen Kräften ausgesetzt ist, eine wesentliche Gefahr dar. Auch Gruben nennt der Experte „gefährlich“, weil die Gefahr besteht, hinabzustürzen. Eine Gefährdung könnte aber auch von Schmiermitteln, Kraftstoffen und von Hochvolt bei E-Autos und Wasserstoff ausgehen. „Dafür müssen Werkstattbetreiber ihre Mitarbeiter sensibilisieren“, betont Petersdorff.
Beim Thema Arbeitssicherheit sind beide Seiten in der Pflicht: Der Arbeitgeber hat die wesentliche Aufgabe, sichere Werkzeuge und Arbeitsplätze zu organisieren, Gefahren zu beurteilen, über Vorschriften zu unterweisen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Angestellte wiederum müssen diesen Anweisungen Folge leisten. „Ansonsten erfüllen sie ihre Pflichten als Arbeitnehmer nicht“, so der Experte.
Schreiben Sie den ersten Kommentar