Steht das Kundenfahrzeug vor oder nach der Reparatur im Kfz-Betrieb, muss die Werkstatt neben den allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen auch bestimmte Obhutspflichten erfüllen. Wenn nun Dritte in den Betrieb einbrechen und Kundenfahrzeuge beschädigen oder stehlen, stellt sich natürlich die Frage nach den Haftungsrisiken.
Die Ausgangslage ist in der Regel, dass der Kunde sein Fahrzeug in die Werkstatt bringt, um es dort reparieren, instandsetzen oder warten zu lassen. Soweit kein Problem. In der Praxis kommt es jedoch nicht selten vor, dass Kfz-Betriebe die Fahrzeuge unverschlossen innerhalb der Werkstatt stehen lassen, bis die Kunden diese abholen. Teilweise werden die Autoschlüssel der Einfachheit halber hinter die Sonnenblende geklemmt. Kommt es deshalb zum Diebstahl, ist dies für den Betrieb nicht nur peinlich, sondern auch teuer.
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