Um Kfz-Betriebe, die mit Gebrauchtwagen handeln, vor unerwarteten Kundenansprüchen zu schützen – nämlich dann, wenn die Sachmängelgewährleistung greift – bietet der Versicherer Santander jetzt mit DealerCare das ergänzende Pendant zur Reparaturkostenversicherung AutoCare.
Solange die Herstellergarantie greift, ist alles in Ordnung. Dann nämlich sind unvorhergesehene Reparaturen am Fahrzeug abgedeckt und die Kosten frage eindeutig, sollte ein Kunde Mängel geltend machen. Beim Gebrauchtwagenhandel allerdings sieht das anders aus. Hier gehen sowohl Verkäufer als Käufer mitunter enorme finanzielle Risiken ein für mögliche Reparaturen oder wenn elektronische Bauteile getauscht werden müssen. Der Versicherer Santander verweist hier auf die große Schuldrechtsreform.
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