e-Call: GVA begrüßt ‚Ja‘ des EU-Parlaments zu Gesetzentwurf

Das Europäische Parlament hat grünes Licht für die europaweit verpflichtende Einführung des automatisierten elektronischen Notrufsystems eCall (emergency Call) gegeben. Nach dem Willen der Parlamentarier sollen ab Oktober 2015 neu typgeprüfte PKW in der EU mit entsprechenden Komponenten ausgerüstet sein.

Die Gesetzgebung zu eCall hat auch Bedeutung für den Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt etwa bei Anwendungen rund um die Fahrzeugvernetzung. Der elektronische Notruf e-Call soll dabei helfen, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr deutlich zu senken. Bei einem Unfall werden mittels e-Call automatisiert Positionsdaten und Fahrzeuginformationen aus dem Pkw abgegeben und über mobile Datennetze Rettungskräfte informiert.

Der Präsident des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA), Hartmut Röhl, begrüßt das Vorhaben: „Die unverzügliche Hilfe für Unfallopfer hat höchste Priorität. Der automatisierte elektronische Notruf e-Call verdient daher die volle Unterstützung.“


Gefahr für den Wettbewerb?
e-Call ist eine der Funktionen, die sich aus der Fahrzeugvernetzung ergeben. Einige Anwendungen werden jedoch auch für kommerzielle Zwecke eingesetzt. Fahrzeughersteller nutzen Telematikanwendungen etwa für die Fahrzeugferndiagnose und das Servicemanagement. So können Autofahrer zum Beispiel Informationen direkt auf das Infodisplay ihres Fahrzeugs erhalten, wenn eine Wartung fällig ist – verbunden gegebenenfalls mit einem Terminvorschlag in einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Fahrzeugherstellers.

GVA-Präsident Hartmut Röhl sieht darin Gefahren für die Wahlfreiheit der Autofahrer und den fairen Wettbewerb im Kfz-Aftersales: „Bei Anwendungen, die über den reinen Notruf hinausgehen, muss gesichert sein, dass vom Fahrzeughersteller unabhängige Marktakteure nicht ausgeschlossen werden können und dass der Autofahrer seine Wahlfreiheit behält, welche Daten an wen übermittelt werden.“