Leserfrage

Dürfen Werkstätten einen höheren Montagepreis verlangen und müssen sie alte Reifen entsorgen, wenn der Kunde diese mitbringt?

Mitgebrachte Reifen zu montieren ist in der Branche ebenso verpönt und umstritten wie bei anderen Teilen. Wer sich darauf einlässt, muss einiges zu Entsorgung und Preisgestaltung beachten. Bild: Schmidt
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Rad & Reifen.

Das Daueraufregerthema „mitgebrachte Teile“ führt teils zu interessanten Fragen mit überraschenden Antworten. So wie im Anliegen von Krafthand-Leser Michael Westphal aus Markranstädt, der sich per Mail an die Redaktion zum Thema mitgebrachte Reifen wandte.

„Wir haben zunehmend (Stamm-)Kunden, die wollen, dass wir im Internet gekaufte Reifen aufziehen. Bis jetzt haben wir uns dagegen gewehrt, weil wir das Verbauen von mitgebrachten Ersatzteilen grundsätzlich ablehnen. Sie kennen den Spruch: In die Kneipe bringt auch keiner sein Bier mit. Außerdem haben wir gegenüber der Laufkundschaft immer gesagt, dass sie die alten Reifen dann selbst entsorgen müssen und wir einen Montageaufpreis verlangen, da die Marge verlorengeht, wenn wir mitgebrachte Reifen aufziehen. Aber wäre das überhaupt rechtens?“

Antwort der Redaktion

Laut den Experten des Bundesverbands Reifenhandel BRV, bei dem Krafthand nachfragte, entsteht aus dem reinen Verkauf von Reifen KEINE Annahmeverpflichtung von Altreifen, so wie bei Batterien oder Altöl. Anders sieht es dem Verband zufolge bei Austausch/Montage von Reifen als Ersatzbedarf aus. Hier muss der Betrieb eine Entsorgung, die natürlich in Rechnung gestellt werden darf, anbieten.

Bezüglich eines höheren Montagepreises für mitgebrachte Teile erklärt der BRV, dass dies nicht zulässig sei, da sich die Montagetätigkeit als solche bei vor Ort gekaufter und mitgebrachter Ware nicht unterscheidet. Wer glaubt, über einen höher angesetzten Pauschalpreis dennoch an mehr Lohn zu kommen, irrt.


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