Das Daueraufregerthema „mitgebrachte Teile“ führt teils zu interessanten Fragen mit überraschenden Antworten. So wie im Anliegen von Krafthand-Leser Michael Westphal aus Markranstädt, der sich per Mail an die Redaktion zum Thema mitgebrachte Reifen wandte.
„Wir haben zunehmend (Stamm-)Kunden, die wollen, dass wir im Internet gekaufte Reifen aufziehen. Bis jetzt haben wir uns dagegen gewehrt, weil wir das Verbauen von mitgebrachten Ersatzteilen grundsätzlich ablehnen. Sie kennen den Spruch: In die Kneipe bringt auch keiner sein Bier mit. Außerdem haben wir gegenüber der Laufkundschaft immer gesagt, dass sie die alten Reifen dann selbst entsorgen müssen und wir einen Montageaufpreis verlangen, da die Marge verlorengeht, wenn wir mitgebrachte Reifen aufziehen. Aber wäre das überhaupt rechtens?“
Antwort der Redaktion
Laut den Experten des Bundesverbands Reifenhandel BRV, bei dem Krafthand nachfragte, entsteht aus dem reinen Verkauf von Reifen KEINE Annahmeverpflichtung von Altreifen, so wie bei Batterien oder Altöl. Anders sieht es dem Verband zufolge bei Austausch/Montage von Reifen als Ersatzbedarf aus. Hier muss der Betrieb eine Entsorgung, die natürlich in Rechnung gestellt werden darf, anbieten.
Bezüglich eines höheren Montagepreises für mitgebrachte Teile erklärt der BRV, dass dies nicht zulässig sei, da sich die Montagetätigkeit als solche bei vor Ort gekaufter und mitgebrachter Ware nicht unterscheidet. Wer glaubt, über einen höher angesetzten Pauschalpreis dennoch an mehr Lohn zu kommen, irrt.
Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.