Ein Werkstattmitarbeiter führt an einem Auto eine Abgasuntersuchung durch
Ein Leser fragt, die Redaktion antwortet

Dürfen Firmeninhaber eine AU-Prüfung an eigenen Fahrzeugen vornehmen?

Ob die AU gültig ist, wenn ein Firmeninhaber diese am eigenen Fahrzeug vornimmt, hat die Redaktion bei Experten erfahren – auch in Hinblick auf die Konstellation, dass er ein Geschäftsführer, aber kein Gesellschafter ist. Bild: Schmidt

Kürzlich erhielt die Redaktion eine Anfrage des Lesers Florian Schnappinger, Geschäftsführer beim W. Schnappinger Verkehrsunternehmen aus Utting am Ammersee. Er wollte wissen, ob Inhaber von Werkstätten an ihren eigenen Fahrzeugen tatsächlich keine AU vornehmen dürfen. Konkret lautete seine Frage:

„Ich wollte wissen, ob in Zukunft, wenn die neue Akkreditierung in Kraft tritt, Firmenbesitzer an ihren eigenen Fahrzeugen nicht mehr die Abgasuntersuchung durchführen dürfen. Das ist die Aussage der Innung. Als Grund wird genannt, dass ich als Besitzer befangen wäre. In meinem Fall ist es so, dass wir ein Verkehrsunternehmen sind und Omnibusse haben.

Ich bin Geschäftsführer und Kfz-Meister und in unserem Familienbetrieb für die Werkstatt zuständig. Ich habe alle Schulungen, um damit alles selber an unseren Fahrzeugen prüfen zu können. Laut der neuen Verordnung darf ich dann als Geschäftsführer meine Fahrzeuge nicht mehr prüfen. Ich müsste also extra einen Meister dafür einstellen, damit wir weiterhin in unserem Betrieb unsere eigenen Fahrzeuge prüfen können.

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