Nachdem sich jetzt (auch) der Bundesrat dafür ausgesprochen hat, die Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung abzuschaffen, entfällt in Zukunft durch eine sogenannte „Verwendungsausnahme“ in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer.
Wie der ZDK vermeldet, ist „dadurch mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung spätestens ab April 2025 nur noch eine regelmäßige Kalibrierung der Druckmanometer gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich“.
Für die in Deutschland rund 3.400 bei Sicherheitsprüfungen (SP) anerkannten Werkstätten ergeben sich durch den Beschluss nach Berechnungen des ZDK jährlich signifikante Kosteneinsparungen.