Dieselfahrzeuge sind aufgrund ihrer Verbrauchseigenschaften beliebt, leider vermissen die Käufer ab und an den Komfort, den ein Fremdzünder bietet. Gerade dieses Missverständnis hat dann zur Folge, dass manche Käufer im Verhalten eines Selbstzünders einen Mangel auszumachen versuchen.
Nachdem der Bundesgerichtshof bereits in der Vergangenheit entschieden hatte, dass die Freibrennphasen eines Rußpartikelfiltersystems dem ‚Stand der Technik‘ geschuldet seien und keinen Mangel darstellen, hat sich nunmehr das OLG Bamberg (Az.: 6 U 1/112) mit dem ‚Nageln‘ des Selbstzünders im Winter auseinandergesetzt. Im Verfahren konnte der Käufer allerdings nicht beweisen, dass das Kaltstartgeräusch auf einen Defekt zurückzuführen sei. Im Gegenteil, das Gericht kam zur Überzeugung, dass er nicht in der Lage war, das Fahrzeug vor allem im Winter ‚richtig’ zu starten.