Dieselfahrverbote teils nicht zu rechtfertigen
Wie das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) am 27. Februar 2020 entschieden hat, sind Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unter bestimmten Umständen unverhältnismäßig.
Und zwar dann, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diese Entscheidung und spricht von einem „Urteil mit Augenmaß“.
Das es dazu gekommen ist, geht auch auf Untersuchungen des Bundesumweltamtes (UBA) zurück, die sich im Bericht Luftqualität 2019 wiederfinden (zu finden unter https://bit.ly/39fZ3fu). Laut der Behörde hat sich im vergangenen Jahr die Luft in deutschen Städten merklich verbessert und der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen überschritten. 2018 waren es noch über 40 Prozent. Erstmals seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen Messstation überschritten.
Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die Software-Updates, der fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge beigetragen. Darüber hinaus werde die wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und Elektrofahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität führen.
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