Stückprüfen. Eichen. Kalibrieren. Justieren. Was meint welcher Begriff und bei welchen Geräten ist was fällig? Eine ebenso berechtigte wie scheinbar simple Frage. Doch gibt es darauf keine einfache und kurze Antwort. Man muss schon tiefer in die Materie eintauchen, um den einen oder anderen Irrsinn zu verstehen.
In den letzten Jahren wurde den Kfz-Werkstätten, die eine Hauptuntersuchung im eigenen Haus anbieten wollen, viel abverlangt. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Viele Betriebsinhaber wissen, wovon die Rede ist, spätestens wenn die Begriffe Scheinwerfer-Prüfrichtlinie, Bremsprüfstands-Richtlinie oder Neufassung der AU fallen. Alles das erfordert vielerorts Investitionen in Equipment.
Der Gesetzgeber hat zur HU-Prüfmittelkalibrierung eine neue Vorgabe geschaffen und hält zugleich an der alten zur Stückprüfung fest. So ist beides fällig.
Damit aber nicht genug. Hinzu kommt, dass jedes dieser Prüfmittel regelmäßig kalibriert und stückgeprüft werden muss. Mit anderen Worten: Ein und dasselbe Prüfmittel wird doppelt überprüft. Logisch, dass vielen Betriebsinhabern bei diesem Thema der Blutdruck in die Höhe schießt.
Doch wieso ist überhaupt eine doppelte Prüfung notwendig? Ganz einfach: Weil der Gesetzgeber eine neue Vorgabe geschaffen hat und zugleich an einer alten festhält, erklären die Experten vom GTÜ-Prüfmittelservice gegenüber KRAFTHAND.
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