Gewerbezulassung

Die mobile Kfz-Werkstatt

Mobiler Reparaturservice
Werkstätten bieten besonders in Städten immer häufiger mobilen Reparaturservice an. Braucht es dafür eine spezielle Gewerbezulassung? Bild: Zink

Um eine Kfz-Werkstatt zu betreiben, braucht es die handwerksrechtliche Zulassung und eine Gewerbeanmeldung. Genügt das auch für eine mobile Werkstatt – wenn man also nicht mehr nur stationär arbeiten will, sondern auch beim Kunden vor Ort?

Der Konkurrenzdruck für Kfz-Werkstätten wächst. Denn zu den bekannten Mitstreitern im regionalen Umfeld, rücken immer häufiger auch Betriebe aus anderen Regionen näher: Sogenannte mobile Werkstätten sind bei Kunden gefragter denn je. Gemeint sind damit nicht etwa Abschleppunternehmen oder Pannendienste, sondern vielmehr Kfz-Betriebe, die in der privaten Garage beim Kunden vor Ort den Radwechsel vornehmen, die Leuchtmittel wechseln, Hagelschäden reparieren oder sogar einen Ölwechsel durchführen.

Um konkurrenzfähig zu bleiben, stellt sich vor diesem Hintergrund den Inhabern konventioneller stationärer Kfz-Werkstätten die Frage, ob sie ihr Tätigkeitsfeld um einen solchen Service erweitern wollen. Wenn ja, reichen dann der Meisterbrief und die Gewerbeanmeldung aus, um zusätzlich einen mobilen Werkstattservice anzubieten?


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