Personalmanagement

Die Bezahlung muss stimmen

Die Höhe der Ausbildungsvergütung hat sich an der wöchentlichen Berufsausbildungszeit zu orientieren. Bild: ProMotor/T.Volz

Nach dem Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Aber was bedeutet angemessen?

Im Grundsatz haben Auszubildende Anspruch auf Tariflohn. Gibt es keine Tarifbindung, müssen Arbeitgeber und Lehrling die Höhe der Ausbildungsvergütung vereinbaren. Dabei sollen Tarifverträge als Anhaltspunkt dienen. Wichtig: Die vorgeschriebene Mindestvergütung darf dabei nicht unterschritten werden, zumindest seit dem 1. Januar 2020.

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