In Krafthand 22/2021 hatte sich die Redaktion ausführlich der neuen DGUV-Information 209-093 gewidmet, in der beschrieben ist, welche Qualifizierungsstufen es für das Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltanlagen in Kfz-Werkstätten gibt. Es wurden die Stufen für Tätigkeiten an serienmäßigen und eigensicheren Hochvoltautos neu geordnet und in einigen Details überarbeitet.
Uns fiel unter anderem auf, dass für die Stufen 2S und 3S (zum Freischalten des Hochvoltsystems respektive zum Arbeiten unter Spannung daran Berechtige) folgende Formulierung neu aufgenommen wurde:
„Nach erfolgreicher Qualifikation sind die Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten!“
Was heißt das? Wie oft ist regelmäßig? Mit welchen Schulungen soll man sich auf aktuellem Stand halten? Mit diesen sinngemäßen Fragen haben wir uns an die Berufsgenossenschaft gewandt.
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