Deutscher Autorechtstag kritisiert Abmahn-Praxis bei Pkw-EnVKV

Kritik an der Pkw-EnVKV wurde beim Deutschen Autorechtstag laut. Einzelne Umweltschutz- und Wettbewerbsvereine würden versuchen, Kapital aus der Pkw-EnVKV zu schlagen, hieß es. Bild: Bundesverband freier KfZ-Händler e. V.

Über Pro und Kontra der Pkw-EnVKV (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) diskutierten die Veranstalter des 5. Deutschen Autorechtstages (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., Bundesverband Freier Kfz-Händler und ADAC) auf dem Petersberg bei Bonn.

Seit 1. Dezember 2011 gilt eine überarbeitete Pkw-EnVKV (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) für neue Personenkraftwagen (siehe KRAFTHAND 21/2011). Angaben des Deutschen Autorechtstages zufolge mahnte der erste Wettbewerbsverband bereits erste Verstöße gegen die aktualisierte Verordnung ab.

Der Automobilhandel sei intensiv bemüht, die Vorschriften nach besten Kräften umzusetzen, so die Diskutanten. Aufgrund vieler  auslegungsfähiger und unklarer Formulierungen des Verordnungstextes sei dies im Einzelfall mit großen Schwierigkeiten verbunden.

Einzelne Umweltschutz- und Wettbewerbsvereine würden versuchen, aus dieser Situation Kapital zu schlagen. In den vergangenen fünf Jahren seien von den Automobilhändlern mehr als 1,5 Millionen Euro an Abmahnpauschalen
und sogenannten Vertragsstrafen eingefordert worden.

Die Teilnehmer der Petersberger Runde 2012 fordern eine Entschlackung und Präzisierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und unterstützen zugleich ein entsprechendes Reformvorhaben der Bundesjustizministerin.