Klar und verständlich: Diese Attribute müssen Kreditverträge erfüllen, die eine Bank vergibt. Trifft das nicht zu, kann der Kreditvertrag jederzeit – auch viele Jahre nach Vertragsschluss – widerrufen werden. In diesem Fall müssen die Verbraucher ihre Restschulden nicht mehr tilgen und haben sogar Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung und aller bereits gezahlten Monatsraten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 9. September 2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) – im Gegensatz zu früheren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) – höchstrichterlich entschieden: Die von deutschen Banken verwendeten Klauseln sind europarechtswidrig. Damit stärkt der EuGH die Rechte der Verbraucher massiv.
Viele Verbraucherkredite betroffen
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: „Die Verfahren vor dem EuGH betreffen Autokreditverträge der Volkswagen Bank und der BMW-Bank. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir allerdings: Die vom EuGH gerügten Fehler finden sich in allen Verbraucherkreditverträgen aller in Deutschland tätigen Banken seit 2010. Es ist kaum ein Kreditvertrag denkbar, der nicht widerrufbar ist.“
Wertersatzberechnung steht aus
Konkret haben die Richter des EuGH entschieden, dass in dem Kreditvertrag der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags geltende Satz der Verzugszinsen in Form eines konkreten Prozentsatzes anzugeben und der Mechanismus der Anpassung des Verzugszinssatzes konkret zu beschreiben ist.
Noch nicht entschieden ist die Frage, ob fehlerhaft belehrte Verbraucher für Wertverluste des Fahrzeugs Ersatz schulden und wie dieser zu berechnen ist. Nachdem mehrere Landgerichte entschieden haben, dass der Verbraucher keinen Wertersatz schuldet, vertritt der BGH mittlerweile die gegenteilige Ansicht. Wie genau dieser Wertersatz zu berechnen sein soll, ist laut Lehnen umstritten und auch vom BGH noch nicht abschließend geklärt: „Es bleibt spannend, wie diese Frage in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH entschieden wird.“