Partikelmessgeräte

Details für die Gerätespezifikation veröffentlicht

Als letzte Rahmenbedingung für die ab 2023 für Euro-6-Dieselautos verpflichtende AU-Partikelmessung wurden jetzt die Details für die Gerätespezifikation und die Baumusterprüfung der Partikelzähler, auch PN-Counter genannt, veröffentlicht. Symbolbild: Capelec

Nachdem die gesetzlichen Vorgaben für die Einführung und den Ablauf der AU-Partikelmessung schon einige Zeit feststehen (KRAFTHAND berichtete), sind nun auch die letzten technischen Rahmenbedingungen für die Gerätehersteller klar. Wie der Verband der Werkstattausrüster ASA mitteilt, hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) auf ihrer Homepage die Details für die Gerätespezifikation von Partikelzählern veröffentlicht. Damit sind jetzt alle formalen Voraussetzungen geschaffen, sodass die Gerätehersteller Gewissheit haben, was von ihnen entwickelte AU-Tester für eine Baumusterzulassung erfüllen müssen.

In einer Stellungnahme zum Abschluss des Projekts hat laut ASA-Verband die verantwortliche Projektleiterin der PTB ausdrücklich den wichtigen und hilfreichen Input hervorgehoben, den die Experten im ASA-Fachbereich Diagnose und Abgasmessgeräte und Mitgliedsunternehmen aus dem Fachbereich zum Gelingen des Projekts beigetragen haben. Mit der Veröffentlichung der AU-Richtlinie sowie der Kalibrierrichtlinie in den Verkehrsblättern 8/2021 Nr. 86 (veröffentlicht in KRAFTHAND 12/2021) sowie 11/2021 Nr. 133 (folgt in KRAFTHAND 17/2021) wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung des Partikelzählverfahrens geschaffen. Der daraus abgeleitete Leitfaden 6, der den Prüfablauf für die Gerätesoftware definiert, ist inzwischen ebenfalls fertiggestellt und wird in Kürze verabschiedet, teilt der Verband der Werkstattausrüster mit.