Standgeld

Der Restwert bestimmt die Höchstgrenze

Standgelder stehen Kfz-Betrieben grundsätzlich für Zeiten außerhalb des eigentlichen Reparaturauftrags zu. Allerdings ist der Anspruch auf den Restwert des Fahrzeugs begrenzt. Bild: Vollmann

Das Thema Standgeld ist für viele Kfz-Betriebe ein alltägliches Problem. Grundsätzlich können Standgelder als Ausgleich dafür verlangt werden, dass Kundenfahrzeuge außerhalb des eigentlichen Reparaturauftrags in der Werkstatt stehen. Doch wie lange gilt das – Wochen, Monate oder sogar Jahre?

Der zugrundeliegende Fall: Nach einem Unfall im Jahr 2010 verbrachte der geschädigte Halter seinen Wagen, einen Opel Astra, in eine Kfz-Werkstatt. Der Restwert des Fahrzeugs wurde auf circa 1.140 Euro bestimmt. Im Rahmen von Verkaufsverhandlungen benannte der Betrieb zunächst die Berechnung eines Standgelds für neun Tage.

Allerdings gingen die Verkaufsverhandlungen nur schleppend bis gar nicht voran und scheiterten im Ergebnis endgültig. Das Unfallfahrzeug blieb nach Abbruch der Verhandlungen sodann über Jahre auf dem Betriebsgelände der Kfz-Werkstatt stehen, da der Halter die Rücknahme verweigerte und zudem auch die Fahrzeugpapiere nicht herausgab. Die Kfz-Werkstatt klagte nun gegen den Halter und verlangte Ersatz der Standkosten für den gesamten Zeitraum.


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