Waschplätze sind ein wichtiges Werkzeug für Kfz-Werkstätten zur Fahrzeugaufbereitung oder für die Reinigung von Kundenfahrzeugen. Damit ein Waschplatz umweltverträglich, sicher und effizient betrieben werden kann, bedarf es einer umfassenden und sorgsamen Planung – vom Bau bis zur technischen Ausstattung. Dabei müssen die strengen Vorgaben des Gesetzgebers für einen Werkstattwaschplatz beachtet sowie wasserwirtschaftliche und bauliche Genehmigungen eingeholt werden.
Die wohl wichtigste ist die sogenannte Einleitungsgenehmigung in die Kanalisation für die beim Waschen anfallenden Abwässer. Sie ist bei der örtlichen Wasserbehörde zu beantragen. Daneben wird eine gültige Bau- oder Betriebsgenehmigung benötigt.
Hierzu kann auch ein Lärmgutachten gehören, falls Anwohner belästigt werden. Geht es hingegen um die Sanierung eines bestehenden Waschplatzes, reicht es aus, die zuständige Behörde zu informieren.
Bauliche Voraussetzungen für einen Kfz-Waschplatz
Neben den Formalien sind beim Bau spezielle Anforderungen zu beachten, so die Trennung von Wasch- und Niederschlagswasser. Vor allem bei nicht überdachten Waschplätzen ist dies sicherzustellen.
Bei hohen Niederschlags- oder Schmelzwassermengen wird so die Überlastung des Abwasser-Abscheidesystems verhindert. Dies lässt sich durch ein Innengefälle zum Ablauf oder durch seitliche Rinnen erreichen. Auch umgekehrt sorgt es dafür, dass kein Waschwasser außerhalb des Waschplatzes im Boden versickern oder in Gewässer fließen kann.
Für eine flüssigkeitsdichte, befahrbare und gegen mechanische Belastungen widerstandsfähige Bodenplatte ist wasserdichter Beton (z. B. B 25/WU) oder Asphalt in Straßenbauweise vorgeschrieben. Der wasserdichte Belag kann zusätzlich gepflastert sein.
Um Undichtheiten vorzubeugen, muss der Waschplatz regelmäßig von einer verantwortlichen Person auf Risse oder Beschädigungen kontrolliert werden. Beschädigungen sind unverzüglich zu reparieren.
Waschplätze unter freiem Himmel müssen so angelegt sein, dass kein Waschwasser in der Umgebung versickert.
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