Der Fahrzeugankauf von Privat
Wer Gebrauchtfahrzeuge von privaten Personen ankauft um sie selbst und in eigenem Namen weiter zu verkaufen, muss rechtlich einiges beachten. Diese Konstellation ist vom Verkauf im Namen eines Privatkunden zu unterscheiden.
In diesem Fall tritt der Händler nur als Vertreter beziehungsweise als Vermittler auf.
- Bevor man gebrauchte Fahrzeuge von Privat ankauft, stellt sich die Frage: Wie gelange ich an entsprechende Angebote? Die Antwort fällt vielfältig aus. Unternehmen die bereits eine Kfz-Werkstatt betreiben, können die Kunden direkt ansprechen und durch Hinweise, Nachfragen und Werbung hierauf aufmerksam machen.
- Im Internet existieren eine Vielzahl von Verkaufsplattformen wie Autoscout24, Mobile.de oder auto.de. Hier wird man mit der richtigen Recherche schnell fündig.
- Eine zusätzliche Möglichkeit ist, sich auf entsprechenden Plattformen selbst als Händler und Fahrzeugankäufer zu präsentieren.
- Inserate, Kleinanzeigen und Autobörsen, sowohl online als auch in Printmedien sind weitere Möglichkeiten.
Hat man ein passendes Fahrzeug gefunden und mit dem Verkäufer einen Termin vereinbart, gilt es aus rechtlicher Sicht einige Fallstricke zu beachten. Dies trifft im Besonderen für die Ausgestaltung des Kaufvertrages zu.
Inaugenscheinnahme, Mängel am Fahrzeug, Fahrzeugpapiere
Der erst Schritt ist die genaue Besichtigung des Fahrzeuges. Sind bereits äußerliche Mängel wie Kratzer, Dellen oder Lackschäden erkennbar, sollte man dies bei der Preisverhandlung berücksichtigen. Zusätzlich sind auch entsprechende Vermerke im Kaufvertrag aufzunehmen. Eine Probefahrt ist dringend zu empfehlen.
Lassen Sie sich immer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Prüfung vorlegen. So erfahren Sie mehr über den Fahrzeugtyp sowie zu den Vorbesitzern.
Übersicht: Kaufvertrag mit Privatverkäufern
Nachdem das Fahrzeug umfassend besichtigt, getestet und geprüft wurde, kommt das Kernstück: Der Kaufvertrag. Der Kaufvertrag ist kein Hexenwerk! Im Internet finden sich zum Teil brauchbare Vorlagen und Musterkaufverträge. Sie sollten jedoch nicht ungeprüft übernommen werden.
Bei Zweifeln macht es Sinn, sich vorab rechtlichen Rat einzuholen oder sich einen Muster-Vertrag, angepasst auf die eigenen Bedürfnisse, einmal richtig erstellen lassen.
Was gehört alles in den Kaufvertrag?
Der Kaufvertrag stellt die Basis des Ankaufs dar und sollte entsprechend gewürdigt werden. Folgende Punkte sollte man sich merken:
- In den Kaufvertrag gehören die Bezeichnung der Vertragspartner, Angaben zum Fahrzeug, zur Ausstattung, der Laufleistung sowie Angaben zu etwaigen Vorbesitzern (gegebenenfalls auch Fotos).
- Regelungen zur Gewährleistung und zur Haftung. Hier lauern rechtliche Fallstricke.
- Der Kaufpreis sowie die Zahlungsbedingungen.
- Eigene Ankaufbedingungen (AGB) sind in den Vertrag mit einzubeziehen.
- Das Datum sowie die Unterschriften.
Praxishandbuch Fahrzeughandel – Rechtssicherheit für Kfz-Profis
1. Auflage 2018 von Anna Rehfeldt, 144 Seiten, 22 Abbildungen, 42,01 € Netto
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Zum gesamten Krafthand-Fachbuchprogramm
Inhalt (Auszug)
- Einführung: Fahrzeughandel als Zusatzgeschäft für (freie) Kfz-Betriebe
- behördliche Zulassungen: Gewerbeamt, IHK, HwK;
- Fallstricke bei der Namenswahl: fremde Marken-, Design- und Urheberrechte
- Fahrzeuge rechtssicher Einkaufen: vom Ankauf von Privat bis zum Import vom Hersteller
- Beschaffung, Informationsplattformen, Zölle, Geldwäschegesetz, Zulassungsfragen
- Fahrzeuge rechtssicher präsentieren (Onlineshop, Verkaufsplattformen, Werbung, Pkw-EnVKV)
- Der Kaufvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Der richtige Umgang mit Mängeln, Gewährleistung und Garantie
- Finanzierung und Forderungsmanagement, Zahlungsverzug, Mahnung und Inkasso
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