Interview zum ZDK-Positionspapier

„Der Data Act ist nicht spezifisch genug“

Detlef Peter Grün, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks: „Entscheidend ist die Frage, wer über die Datennutzung schlussendlich bestimmen darf.“ Bild: ZDK

ZDK-Vizepräsident erklärt im Krafthand-Interview, was es mit dem kürzlich vorgelegten Positionspapier an die EU-Kommission auf sich hat

Der Data Act ist für unsere Branche nicht spezifisch genug, weil er keine einheitlichen Pflichten zur Freigabe von definierten Daten aus dem Auto und den sicheren Zugriff auf die Dateninfrastruktur im Auto regelt.

Herr Grün, kürzlich hat der ZDK ein Positionspapier für fairen Wettbewerb durch gleichberechtigten Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten in Brüssel vorgelegt. Unter anderem fordern Sie darin die schnelle Vorlage einer sektorspezifischen Regulierung, die den Data Act ergänzen soll. Was ist der Data Act?

Mit dem Data Act wird eine sektorübergreifende diskriminierungsfreie Nutzung von Daten geregelt, beispielsweise die Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher oder zwischen Unternehmen. Entscheidend ist aber die Frage, wer über die Datennutzung schlussendlich bestimmen darf, wenn beispielsweise Fahrzeugdaten durch die Nutzung des Kraftfahrzeugs von Autofahrerinnen und Autofahrern generiert werden. Ist es der Hersteller, der die Daten sammelt, oder der Verbraucher, der das Fahrzeug erworben hat? Diese Daten dürfen unserer Auffassung nach nicht mehr nur dem Hersteller zur Verfügung stehen, sondern sollten letztlich mit Zustimmung der Kunden auch von anderen Dienstleistern genutzt werden.

 

Im Zusammenhang mit dem gleichberechtigten Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten fällt immer wieder der schon erwähnte Begriff sektorspezifische Regulierung. Was regelt diese und für welche Daten konkret greift sie?


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