Die „Vision Zero“ ist nach Ansicht der Dekra keine Utopie mehr. Vielmehr sei das Ziel von null Verkehrstoten in bestimmten Bereichen schon erreicht worden. So ist Mecklenburg-Vorpommern nach einer Auswertung der Dekra Unfallforschung das erste deutsche Bundesland, in dem sämtliche großen Städte über 50.000 Einwohner in mindestens einem Jahr kein einziges Todesopfer im Innerorts-Verkehr zu beklagen hatten.
Rostock ist die vierte deutsche Großstadt über 200.000 Einwohner, die dieses Ziel einmal erreicht hat (2014). Schwerin (2010, 2011, 2014), Neubrandenburg (2009, 2010, 2013), Stralsund (2012, 2013, 2014) und Greifswald (2010, 2011, 2013, 2014) haben es jeweils schon mehrfach erreicht.
„Wir sind insgesamt auf einem guten Weg, aber dennoch längst nicht am Ziel“, so Dr. Gerd Neumann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Dekra Automobil GmbH, bei der Vorstellung des Dekra-Verkehrssicherheitsreports 2016.
Risikogruppe Pkw-Fahrer
Pkw-Fahrer sind seit Jahrzehnten die Verkehrsteilnehmergruppe, die am häufigsten an Unfällen mit Personenschaden beteiligt ist. 2014 waren dies in Deutschland 63,5 Prozent. Insofern gilt es insbesondere hier anzusetzen, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen. Die Hauptursache von schweren Unfällen ist dabei menschliches Versagen: Wie Statistiken immer wieder zeigen, ist der Mensch für etwa 90 Prozent der Unfälle verantwortlich.
Seit Jahren setzt die Automobilindustrie auf Fahrerassistenzsysteme wie Fahrdynamikregelung, Notbremssystem, Abstandsregelung, Spurhalteunterstützung und Müdigkeitswarner. All diese Systeme sind in der Lage, kritische Fahr- und Verkehrssituationen frühzeitig zu erkennen, vor Gefahren zu warnen und wenn nötig auch aktiv einzugreifen.
Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Schon heute fahren einige Fahrzeuge teilautomatisiert und vernetzt. In Zukunft wird die Anzahl der Fahrzeuge mit Funktionen des automatisierten Fahrens und Vernetzung deutlich steigen. Dass die betreffenden Systeme beachtliche Perspektiven eröffnen, um die Unfallzahlen und insbesondere die Zahlen getöteter oder verletzter Verkehrsteilnehmer zu reduzieren, ist unbestritten. „Zuvor müssen dafür aber die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden“, betonte Dr. Neumann. Neben dem „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“ betreffe dies vor allem auch die nationalen und internationalen Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer sowie die Regelungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen.