„Ab 1. Juli 2021 müssen AU-Werkstätten einem akkreditierten System angehören“
Seit mehr als 30 Jahren bildet die Technische Fahrzeugüberwachung einen festen Bestandteil im Werkstattgeschäft. Dabei gab es immer wieder Änderungen und Anpassungen des Systems. Jetzt steht ein weiterer Systemsprung an: die Einführung eines bundesweiten QM-Systems, das eine einheitliche Qualität der Prüfungen sicherstellen soll. Nur wer nachweisen kann, dass er dazu alle Voraussetzungen erfüllt, kann in Zukunft am Geschäft der Technischen Fahrzeugüberwachung teilhaben.
Was Kfz-Unternehmer dafür im Einzelnen tun müssen und welche Kosten auf Werkstätten zukommen, das erklärt in dieser Podcast-Folge Werner Steber, Geschäftsführer für die Bereiche Technik, Sicherheit und Umwelt im Zentralverband für das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK).
Steber erläutert:
– AÜK: Das Kürzel steht für „Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe“ und soll in Zukunft Autofahrern mit einem einprägsamen Markenbegriff auf einen Blick deutlich machen, dass die Werkstatt berechtigt ist, die Technische Fahrzeugüberwachung (mit AU, GAP, SP ) anzubieten im Rahmen eines akkreditierten Systems gemäß DIN 17020 . Der Markenname soll die Kommunikation vereinfachen. Ziel des ZDK ist es, dass sich der Name ähnlich wie der Begriff Tempo oder im Werkstattbereich die Flex im Laufe der Zeit einprägt. (ab zirka Min. 1:00)
– am QM-System des ZDK beteiligen können sich alle Betriebe, die auch heute schon Abgasuntersuchungen, Gasanlagenprüfungen oder Sicherheitsprüfungen (im Lkw-Bereich) machen. (Min. 2:06)
– Hintergrund: Deutschland hat sich aufgrund der EU-Richtlinie dazu entschieden, die Technische Fahrzeugüberwachung unter das Dach der (europaweit eingeführten) Akkreditierung zu stellen. Das gilt zukünftig für Betriebe, die sich in diesem Zusammenhang dem damit verbundenen Qualitätsmanagementsystem anschließen müssen. Bereits seit 2012 gilt die Akkreditierungspflicht für Fahrzeugüberwachungsorganisationen. (ab 2:19)
– Es gibt zwei wichtige Termine (ab Min. 3:00):
- Rechtliche Anerkennung als AU-Werkstatt: zwölf Monate nach der Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt (wahrscheinlich also ab Mitte Dezember 2021) müssen bereits jetzt anerkannte AU-Werkstätten einem akkreditierten System angeschlossen sein oder selbst eines nachweisen, um weiter anerkannt zu sein.
- (ab Min. 3:53): Die beigestellten Prüfungen (speziell die Abgasuntersuchung) als Teil der Hauptuntersuchung (HU) müssen auch akkreditiert sein. Für die Überwachungsorganisationen ist festgeschrieben, dass sie ab dem 1.7.2022 die volle Akkreditierung nachweisen müssen. Abweichungen der Norm sind dann nicht mehr gestattet. Daraus ergibt sich, dass die Überwachungsorganisationen zirka zwölf Monate vorher ihr Qualitätsmanagement bereits umstellen müssen. Das bedeutet: Prüfingenieure dürfen ab Juli 2021 nur noch solche AU-Nachweise anerkennen, die von einer Werkstatt gemacht sind, die selbst in ein akkreditiertes System eingebunden sind.
– Fazit Zeitplan: (ab Min. 4:40) Wenn eine Werkstatt im Juli 2021 nicht nachweisen kann, dass sie in einem akkreditierten System arbeitet, wird sie zwar eine AU durchführen dürfen, aber den Nachweis, den sie dazu erbringt, darf der Prüfingenieur nicht (mehr) anerkennen. Heißt: Bis Juli 2021 sollten sich alle Betriebe dem AÜK-System anschließen, um weiterhin reibungslos mit dieser Dienstleistung Geld verdienen zu können.
– (Ab 5:20): Der Aufwand für bereits anerkannte AU-Betriebe soll so gering wie möglich sein.
– Betriebsinhaber (Geschäftsführer oder Eigentümer) eines AU-Betriebs müssen die vertragliche Einbindung an das AÜK-System des ZDK unterschreiben. Dieses Formular steht zum Download auf der Seite aük.de bereit. Das unterschriebene Dokument kann der Werkstattunternehmer dann an seine Innung senden. Damit ist der Kfz-Betrieb im System eingebunden.
– (ab Min. 6:17) Die in der Werkstatt für die AU verantwortliche Person (Inspektor genannt) muss eine Erklärung unterschreiben, dass er bei sämtlichen beigestellten Prüfungen vollkommen neutral arbeitet und bei diesen Tätigkeiten nur dem QM-System und geltenden Vorschriften handelt. Er ist somit in dieser Zeit freigestellt vom Direktionsrecht und agiert nicht auf Geheiß oder nach Vorschriften des eigentlichen Vorgesetzten im Betrieb. Mit der unterschriebenen Erklärung ist auch die Person in das System eingegliedert. Der Inspektor muss zusätzlich an einer Unterweisung zum QM-Systeme teilnehmen.
– (ab Min. 7:28) Wenn beide Formulare unterschrieben sind und die Unterweisung nachweisbar ist, muss die Innung die bereits jetzt geltenden und die neu nachgewiesenen Voraussetzungen bestätigen. Damit hat der Inspektor/ die Werkstatt die rechtmäßige Erlaubnis, auch weiterhin die beigestellten Prüfungen anzubieten.
– (ab Min. 8:00 ): Kalibrierte AU-Geräte sind ebenfalls eine Voraussetzung, um in das QM-System aufgenommen zu werden. Diese muss ein Betrieb aber bereits jetzt nachweisen, um überhaupt als AU-Werkstatt arbeiten zu dürfen.
– (ab Min. 8:28): Zentrale Datenbank: Dort werden in Zukunft alle erkannten Betriebe mit sämtlichen notwendigen Nachweisen, alle benannten Inspektoren sowie alle kalibrierten Prüfmittel erfasst.
– (ab Min. 9:36): Die Software AÜK-Plus mit einer direkten Online-Anbindung an die ZDK-Datenbank ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Plus-Programme (AU-Plus SP-Plus, GAP-Plus) und erfasst alle Nachweise über durchgeführte Untersuchungen. Der Vorteil: Wenn ein Betrieb bspw. ein neues AU-Gerät samt des Kalibrierscheins erfasst, dann wird es direkt in die Datenbank synchronisiert.
(ab Min. 12:15): Die Unterweisung zum QM-System ist eine zusätzliche Unterweisung und ersetzt (derzeit noch) nicht die notwendigen wiederkehrenden amtlichen Schulungen für die einzelnen Prüfungen.
– (ab Min. 13.28) Ist die Technische Fahrzeugüberwachung als Dienstleistung für Betriebe noch sinnvoll? Wenn eine AU sauber kalkuliert wird, dann verdient ein Betrieb auch daran. ZDK-Untersuchungen haben ergeben, dass eine AU im Schnitt 20-30 Minuten Zeit in Anspruch nimmt. Laut Steber sollte diese Arbeitsleistung jeder Betrieb vernünftig berechnen und dem Kunden gegenüber selbstbewusst vertreten
– (ab Min. 15:05) Kosten: für Anerkennung (Geräte), Kosten für geschultes Personal, leicht erhöhter Aufwand für regelmäßige Überprüfung seitens der Innung, Gebühr (weniger als ein Euro) für das QM-System
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