Der ADAC warnt Autofahrer, dass dauerhaftes Abschalten der Start-Stopp-Anlage zum Erlöschen der Pkw-Betriebserlaubnis führen kann. „Das ist nur bei Autos zulässig, bei denen das in der ABE so vorgesehen ist“, erklärt der Mobilitätsclub. Das sei aber nur bei den wenigsten Modellen der Fall und könne nur durch Rückfrage beim Hersteller zuverlässig geklärt werden.
Erlischt die Betriebserlaubnis, hat das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen: Die Haftpflichtversicherung kann dann bis 5.000 Euro in Regress gehen und in der Kasko kann Leistungsfreiheit bestehen.
Zudem ist es möglich, dass ein durch die dauerhaft abgeschaltete Start-Stopp-Anlage verschlechtertes Abgasverhalten zu Beanstandungen bei der nächsten HU führt, so die Experten. Sie raten deshalb, die Start-Stopp-Anlage eingeschaltet zu lassen: „Damit können bei reinem Stadtverkehr bis 15 % Kraftstoff und entsprechend viele Schadstoffe eingespart werden.“
Und sie betonen, dass Starter und Starterbatterie auf die höheren Anforderungen konstruktiv angepasst sind, so dass nicht mit vorzeitigem Verschleiß zu rechnen ist. Zudem stoppt das Auto den Motor im Stand nur dann, wenn alle Bedingungen dafür erfüllt sind. Also etwa, wenn die Starterbatterie ausreichend geladen und der Motor betriebswarm ist.